Jeder Mensch hat das Grundrecht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Durch die Schulpflicht wird dieses Grundrecht missachtet und verletzt. Schule und Unterricht können nur freiwillige Angebote sein, wenn sie dem Grundsatz der Bildungs-Freiheit genügen wollen. Bildungswege, die ohne Schulbesuch und/oder formalen Unterricht auskommen, dürfen den jungen Menschen, die ihrem Alter entsprechend der Schulpflicht unterlägen, nicht verwehrt werden.
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