Was ist Bildungs-Freiheit?
Die Freiheit des Einzelnen, sich so zu bilden, wie es ihm entspricht, unabhängig vom Alter.
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Durch die Schulpflicht wird dieses Grundrecht missachtet und verletzt.
Schule
und Unterricht können nur freiwillige Angebote sein, wenn sie dem
Grundsatz der Bildungs-Freiheit genügen wollen. Bildungswege, die ohne
Schulbesuch und/oder formalen Unterricht auskommen, dürfen den jungen
Menschen, die ihrem Alter entsprechend der Schulpflicht unterlägen,
nicht verwehrt werden.
Der Maßstab dafür, welchen
Bildungsweg ein junger Mensch wahrnimmt, ist immer dieser Mensch selbst.
Die Aufgabe der Erziehungsberechtigten (in aller Regel der Eltern) ist
es, sensibel die Anliegen des im juristischen Sinne nicht mündigen
jungen Menschen zu vertreten, und die Aufgabe des Staates ist es, die
Vielfalt der Bildungswege und den freien Zugang zu ihnen zu
gewährleisten.
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Durch die Schulpflicht wird dieses Grundrecht missachtet und verletzt. Schule und Unterricht können nur freiwillige Angebote sein, wenn sie dem Grundsatz der Bildungs-Freiheit genügen wollen. Bildungswege, die ohne Schulbesuch und/oder formalen Unterricht auskommen, dürfen den jungen Menschen, die ihrem Alter entsprechend der Schulpflicht unterlägen, nicht verwehrt werden.